Die Ortsgemeinde Mündersbach beabsichtigt das im nachfolgenden Lageplanausschnitt gekennzeichnete Grabfeld auf dem Friedhof in Mündersbach nach dem Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren (die letzten Beisetzungen erfolgten in den Jahren 1982-1990) einebnen zu lassen. Den Verantwortlichen und Nutzungsberechtigten der Grabstätten wird ab sofort eine Frist von drei Monaten eingeräumt, die Grabstätten selbst oder durch ein durch sie beauftragtes Unternehmen abräumen zu lassen. Nach Ablauf der Frist am 05.08.2022 wird die Räumung der Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung veranlasst; die Gegenstände gehen dann entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Mündersbach vom 11.04.1986. Sollten noch Fragen offenbleiben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wiebke Szczesny-Bersch, Ortsbürgermeisterin oder Kai Neuer, Erster Beigeordneter Tel. Gemeindebüro: 02680 / 989980, E-Mail: gemeinde@muendersbach.de
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