Der Winter ist da und hinterlässt auf Straßen und Gehwegen Glätte und/oder Schnee. Dies kann zu erhöhter Unfallgefahr für Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer führen. Daher weise ich erneut darauf hin, dass gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen die Räum- und Streupflicht bei den Eigentümern der Grundstücke liegt. Die Satzung können Sie auf der Homepage der Gemeinde Mündersbach einsehen.
D.König
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