Leider mussten wir zum wiederholten Male feststellen, das Hunde in der Ortslage einfach frei umherlaufen. Teilweise sogar nur begleitet von Kindern! Bereits am 19. Oktober 2022 wurde eine neue Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Hachenburg bekannt gemacht. In § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung ist wie bisher geregelt, dass Hunde innerhalb der bebauten Ortslage nur angeleint geführt werden dürfen. „Neu“ ist die Regelung wonach Hunde auch außerhalb der bebauten Ortslage umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen sind, wenn andere Personen sich nähern oder sichtbar werden. Die Nichtbefolgung der o.g. Bestimmungen zur Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann.
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