top of page
Suche

Ungepflegte Gräber auf dem Friedhof

Autorenbild: D.KönigD.König

Einige Grabstätten auf dem Friedhof werden leider seit einem längeren Zeitraum nicht in friedhofswürdiger Weise instand gehalten und gepflegt. Wir verweisen diesbezüglich auf die Bestimmungen des § 25 der Friedhofssatzung zu Vernachlässigte Grabstätten

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten oder vorzeitig, nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 15 Jahren, einebnen lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. Im Interesse aller Friedhofsnutzer wird nochmals dringend auf die Einhaltung dieser Regelung verwiesen.


 
 

Commentaires


Notruf / Hilfe

Polizei 110
Notarzt 112
Feuerwehr 112
Polizei Hachenburg 02662 / 95580
Polizei Montabaur 02602 / 92 260
Krankentransport 19 222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Zahnärztlicher Notdienst 0180/ 5 040 308
Apotheken-Notdienst 0180/ 5 258 825 – PLZ
Giftnotrufzentrale 06131/ 19 240
(alle Angaben ohne Gewähr)

Mündersbach

Gemeindeverwaltung Mündersbach

Alte Straße 2 (Gemeindehaus)

D-56271 Mündersbach

Telefon: +49 2680 989980

Handy: 0160 989 419 15

gemeinde@muendersbach.de

gemeindehalle@muendersbach.de

Verbandsgemeinde

Verbandsgemeindeverwaltung

Hachenburg

Gartenstraße 11

D-57627 Hachenburg

Telefon: +49 2662 801-0

Telefax: +49 2662 801-260

info@hachenburg-vg.de

www.hachenburg-vg.de

bottom of page