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  • AutorenbildD.König

Erinnerung an die Straßenreinigungspflicht

Aufgrund der Satzung der Gemeinde Mündersbach ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, regelmäßig die vor seinem Grundstück gelegene Straße einschließlich der Gehwege sowie die Straßenrinne von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigem Unrat zu reinigen.



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