Straßenreinigung und Heckenschnitt
- D.König
- vor 1 Tag
- 1 Min. Lesezeit
Wir möchten hier an die Verpflichtung der Grundstückseigentümer erinnern, regelmäßig die vor dem eigenen Grundstück gelegene Straßen einschließlich der Gehwege sowie die Straßenrinne von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigen Unrat zu reinigen. Bitte denken sie auch an die Form- und Pflegeschnitte von Hecken und Sträuchern, damit Gehwege und Straßen frei und sicher passierbar bleiben. Dies gilt gleichermaßen auch für unbebaute Grundstücke!





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