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Auszug aus der Satzung der Ortsgemeinde Mündersbach über die Reinigung öffentlicher Straßen; hier insbesondere die Schneeräum- und Streupflicht
§ 1 Reinigungspflichtige (1) Die Straßenreinigungspflicht, die gem. § 17 Abs. 3 LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern oder Besitzern derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt-persönliche Dienstbarkeit zusteht, und di
6. Jan.2 Min. Lesezeit


3. Jan.0 Min. Lesezeit


Rücksicht und Hinweis zum Jahreswechsel
Alle Jahre wieder ist der Jahreswechsel am Silvestertag, dem 31.12. um 24:00 / 00:00 Uhr! Es wäre schön, wenn auch dann erst, dass Feuerwerk zum Jahresanfang zu sehen und zu hören ist. Bitte erklärt es auch euren Kindern! Denkt auch an die Haustiere, Tiere im Stall und das Wild – für sie ist die Knallerei oft eine große Belastung und macht ihnen Angst. Haltet in der Silvesternacht alle Straßen frei, damit Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall ohne Probleme durchkommen . Pa
29. Dez. 20251 Min. Lesezeit
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